ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (STAND: JANUAR 2010)

I.GELTUNGSBEREICH
 
1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlas­sung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammen­hang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotel­zimmervertrag,
 
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zu­stimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbe­dungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist
 
3.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
 
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
 
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
 
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
 
2.  Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Ge­samtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
 
3.   Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Scha­densersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Ver­jährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzli­chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
 
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
 
1.    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
 
2.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leis­tungen und Auslagen des Hotels an Dritte Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
 
3.   Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nach­träglichen Verringerung der Anzahl    der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Ho­tels erhöht.
 
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungs­verzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugs­zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlan­gen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
 
5.    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
 
6.    In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
 
7.  Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
 
8.    Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
 gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
 
IV.  RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTIN­ANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES    HOTELS (Na SHOW)
 
1.   Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde ver­tragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
 
2.    Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt,
 
3.    Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die einge­sparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich verein­barten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halb­pensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 
V.    RÜCKTRITT DES HOTELS
 
1.                        Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet_ Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen ei­ner vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls
 
  - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inan­spruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
 
  -  der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
 
  - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1 Nr. 2 vorliegt.
 
   Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
 
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
 
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 1400 Uhr des vereinbarten Anrei­setages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereit­stellung.
 
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu steilen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nut­zung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hier­durch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


VII. HAFTUNG DES HOTELS
 
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verlet­zung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverlet­zung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil­fen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auf­treten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut­bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
 
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzli­chen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfa­che des Zimmerpreises, jedoch höchstens E 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungs­summe des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden, Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
 
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotel­parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädi­gung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahr­lässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
 
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
 
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und — auf Wunsch — gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehen­den Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

VIII.       SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Ein­seitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
 
Ausschließlicher Gerichtsstand — auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten — ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
 
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisi­onsrechts ist ausgeschlossen.
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.